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Kartbahn B68

Osnabrücker Str. 157
33649 Bielefeld

 

Anfahrt über:

Magdalenen Str.

(Höhe 96)

 

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D - 0049

 

0521 - 451 225

 

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0151 25 83 79 94

 

 

 

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 Herr Bostel

Haftungserklärung.PDF
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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Kartbahn B68

§ 1 Parkplatz

Die Kartbahn B68 übernimmt keine Haftung für Schäden an Kfz, Motor- oder Fahrrädern, die auf dem von ihr bereitgestellten Parkplatz und seinen Zugängen abgestellt werden.

 

§ 2 Haftungserklärung

Die Erstellung einer „Membercard“ ist Voraussetzung für jede Nutzung der Kartbahn. Um die Haftungserklärung schon im Vorfeld in Ruhe lesen zu können, hängt sie an der Kartbahn B68 an mehreren Stellen aus.

 

§ 3 Buchungen/Zeitfahren/Ticket-turns

1) Buchungen/Zeitfahren/Ticket-turns können telefonisch oder E-Mail gebucht werden. Durch die Bestätigung der Buchung durch die Kartbahn B68 (telefonisch oder per E-Mail) entsteht ein verbindlicher Vertrag.

2) Einzelne Teilnehmer werden vom Personal grundsätzlich frei zu Gruppen zusammengestellt.

3) Bei bestehenden Gruppen behält sich der Veranstalter vor, diese durch weitere Teilnehmer zu ergänzen, wenn die Kartbahn nicht schon durch die Gruppe ausgelastet ist. Bei Exklusivbuchungen gilt dies nicht.

 

§ 4 Buchungsbedingungen für Exklusivnutzung der Kartbahn (im Folgenden „Veranstaltung“)

1) Die Buchung einer Veranstaltung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Durch die Bestätigung der Buchung durch die Kartbahn B68 (schriftlich per Post oder per E-Mail) entsteht ein verbindlicher Vertrag.

2) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß durchzuführen.

3) Nicht pünktliches Erscheinen/Nicht-Erscheinen des Kunden

a) Nachteile im zeitlichen Rahmen, die der Kunde z. B. durch nicht pünktliches Erscheinen selbst zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Kunden. Es besteht kein Anspruch auf Preisminderung oder zeitliche Verlängerung der Veranstaltung.

b) Erscheint der Kunde nicht, hat er die Kosten für die Veranstaltung in vollem Umfang zu tragen.

4) Terminänderungen/-absagen durch den Veranstalter:

a) Es bestehen für den Kunden keinerlei Schadenersatzansprüche bei Nichtdurchführbarkeit einer Veranstaltung durch höhere Gewalt.

b) Terminzusagen können trotz sorgfältiger Planung nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des entsprechenden Personals und der technischen bzw. räumlichen Voraussetzungen gegeben werden. Der Veranstalter hat das Recht, bei unvorhersehbarem Ausfall dieser Grundlagen eine Terminänderung vorzuschlagen oder Veranstaltungstermine – notfalls auch kurzfristig – abzusagen. Bei Änderung oder Absage eines Veranstaltungstermins durch den Veranstalter werden dem Kunden ggf. bereits geleistete Vorauszahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche hat der Kunde nicht, es sei denn, die Terminänderung/-absage lässt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zurückführen.

5) Stornierungen:

a) Stornierungen erfordern die Schriftform per Post oder E-Mail (als Stornierungszeitpunkt gilt der Eingang beim Veranstalter).

b) Der Veranstalter berechnet bei Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden folgende Stornogebühren:

ab 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 25 % der Auftragssumme

ab 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 % der Auftragssumme

ab 3 Tage vor Veranstaltungstermin: 75 % der Auftragssumme

Bei Nichterscheinen ohne Stornierung: 100 % der Auftragssumme (siehe Satz 3 Punkt b)

6) Zahlungsbedingungen:

a) Am Tag der Veranstaltung erfolgt die Zahlung bar oder per Girocard mit PIN („EC-Karte“)

b) In beiderseitigem Einvernehmen kann Zahlung nach Rechnungsstellung vereinbart werden.

 

§ 5 Kinder/Minderjährige unter 16 Jahren

1) Kinder im Sinne der Spezialangebote sind alle Personen bis zum Abschluss des 14. Lebensjahres.

2) Kinder und Minderjährige bis zum Abschluss des 16. Lebensjahres können die Haftungserklärung nicht selbst unterzeichnen; dies muss durch einen Erziehungsberechtigten oder eine begleitende erwachsene Aufsichtsperson erfolgen, die durch Ihre Erstellung einer „Memberkart“ auch versichert, im Einverständnis mit dem/den jeweiligen Erziehungsberechtigen zu handeln.

3) Die Kartbahn B68 und ihr Personal übernehmen unter keinen Umständen die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer.

4) Kinder fahren aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur mit anderen Kindern bzw. ihren Erziehungsberechtigten oder erwachsenen Begleitpersonen.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind automatischer Bestandteil eines jeden Angebotes der Kartbahn B68 betreffend – egal ob telefonisch oder schriftlich per Post, E-Mail abgegeben – und werden bei Annahme desselben, also bei Vertragsabschluss, in vollem Umfang anerkannt.

2) Nebenabsprachen und Formularänderungen sind ungültig.

3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4) Gerichtsstand ist Bielefeld.

5) Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines demgemäß geschlossenen mündlichen oder schriftlichen Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen möglichst nahekommt.

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Kartbahn B68: die Kartbahn für Bielefeld, Werther Westfalen, Gütersloh, Paderborn, Osnabrück, Detmold.

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